Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) der Gebr. Rettberg GmbH - Göttingen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der Gebr. Rettberg GmbH über Lieferungen und Leistungen. Mit der widerspruchslosen Entgegennahme dieser Bedingungen sind sie ausdrücklich genehmigt. Abweichenden Allgemeinen Vertragsbedingungen des Kunden wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Vertragsschluss / Angebot
Alle Angebote der Gebr. Rettberg GmbH sind freibleibend. Bestellungen sind für die Gebr. Rettberg GmbH nur verbindlich, soweit die Gebr. Rettberg GmbH diese bestätigt oder ihnen durch Lieferung der Ware nachkommt. Änderungen und mündliche Vereinbarungen werden erst wirksam, wenn die Gebr. Rettberg GmbH sie schriftlich bestätigt. Angebote der Gebr. Rettberg GmbH, die keine Annahmefrist beinhalten, können von der Gebr. Rettberg GmbH widerrufen werden, wenn nicht der Gebr. Rettberg GmbH innerhalb von 3 Wochen ab Angebotsdatum die schriftliche Annahme des Kunden zugeht. Die zum Angebot / Vertrag gehörenden Unterlagen sowie Katalog- und Prospektangaben wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend und verstehen sich mit den üblichen Toleranzen (z.B. der zur Fertigung verwendeten Glasrohre und Hohlkörper). Zeichnungen und Abbildungen bleiben im Eigentum der Gebr. Rettberg GmbH. Die Gebr. Rettberg GmbH behält sich vor, im Zuge von Weiterentwicklungen Änderungen an den Produkten auch ohne Vorankündigung vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

Preis / Versendung / Verpackung / Lieferumfang / Liefermenge
Alle Preise verstehen sich in Euro, EXW (Incoterms 2010), zuzüglich gesetzlicher inländischer Umsatzsteuer bzw. vergleichbarer ausländischer Steuer und Verpackungskosten. Kunden innerhalb der EU sind verpflichtet, ihre Umsatzsteuerident.-Nr. anzugeben. Die Gebr. Rettberg GmbH übernimmt die Verpackungswahl für die Liefergegenstände und berechnet die Verpackung dem Kunden. Verlangt der Kunde den Versand, so erfolgt dieser auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde übernimmt die Entsorgung der Verpackung, sofern die Gebr. Rettberg GmbH die Verpackung nicht zurückfordert. Gelieferte Geräte und Hilfsmittel werden vom Kunden montiert. Abweichungen in der Liefermenge von bis zu 10 % (Mehr- oder Mindermenge) gegenüber der Bestellung sind Produktionsbedingt nicht auszuschließen und vom Kunden zu akzeptieren.

Lieferfrist / höhere Gewalt
Die genannten Lieferfristen sind wegen der Gefahren und besonderen Eigenarten der Glasverarbeitung unverbindlich. Sie beginnen ab Eingang aller vom Kunden zu stellenden Unterlagen und ggf. Bauteile, bzw. ab endgültiger technischer Klärung und enden mit der Aufgabe der Lieferung zum Versand. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden, auch aus vorangegangenen vom aktuellen Auftrag unabhängigen Rechtsgeschäften, voraus. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Gebr. Rettberg GmbH liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten der Gebr. Rettberg GmbH eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der Gebr. Rettberg GmbH nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen die Gebr. Rettberg GmbH dem Kunden baldmöglichst mitteilen. Teillieferungen sind innerhalb der von der Gebr. Rettberg GmbH angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich daraus keine Gebrauchsnachteile für den Kunden ergeben. Hat die Gebr. Rettberg GmbH ausnahmsweise eine Montageverpflichtung, so müssen von der Gebr. Rettberg GmbH zugesagte Termine nur eingehalten werden, wenn die zu montierenden Liefergegenstände rechtzeitig von dem Kunden beigestellt werden. Sollte die Gebr. Rettberg GmbH schuldhaft eine vereinbarte Lieferfrist überschreiten, ist Lieferverzug erst nach Setzen einer Nachfrist von 4 Wochen gegeben. Nach fruchtlosem Ablauf dieser 4-Wochenfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Lieferverzuges ist, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung der Gebr. Rettberg GmbH für einen Verzugsschaden ausgeschlossen.

Zahlung / Fälligkeit / Zahlungssicherung / Zahlungsverzug
Die Zahlung erfolgt vor Lieferung. Andere Zahlungsbedingungen sowie Skontoabzug können im Einzelfall vereinbart werden. Zahlungsverzug setzt mit Fälligkeit ein. Ab Fälligkeit ist jeder geschuldete Betrag mit 9 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Ist Teilzahlung vereinbart und gerät der Kunde mit einer Rate in Verzug, so ist der Restbetrag sofort fällig. Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, so ist die Gebr. Rettberg GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl entweder Barzahlung vor Lieferung, Zahlung vor Fertigung oder vergleichbare Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Geheimhaltung
Vertrauliche Informationen der Gebr. Rettberg GmbH (z.B. Zeichnungen, Produktentwicklungen, geistiges Eigentum) hat der Kunde geheim zu halten und insbesondere nicht an dritte weiterzugeben.

Annullierungskosten
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Gebr. Rettberg GmbH unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15 % des Verkaufspreises, mindestens jedoch 15,– € für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Ein Verzicht der Gebr. Rettberg GmbH auf Ansprüche, die gesetzlich vorgesehen sind, ist damit nicht verbunden.

Gewährleistung
Auf Eigenschaftszusicherungen kann sich der Kunde nur berufen, wenn die Gebr. Rettberg GmbH diese ihm gegenüber ausdrücklich und schriftlich abgegeben hat. Der Kunde hat die Ware sofort nach Erhalt im Rahmen der kaufmännischen Sorgfalt auf Mängel zu überprüfen und ggf. bestehende Mängel unverzüglich schriftlich zu Rügen. Bei versteckten Mängeln ist unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Gebr. Rettberg GmbH haftet nur für Mängel, die nachweislich bereits bei Absendung der Ware vorhanden waren. Für Mängel haftet die Gebr. Rettberg GmbH grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr. Dabei sind Fremderzeugnisse, die von der Gebr. Rettberg GmbH ohne eigene Bearbeitung weiterverkauft werden, ausgeschlossen. Die diesbezüglichen Ansprüche der Gebr. Rettberg GmbH gegenüber dem Fremderzeuger werden an den Kunden abgetreten. Liegt ein form- und fristgerecht gerügter Mangel vor, so ist die Gebr. Rettberg GmbH im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, zwischen Austausch oder Ersatzleistung und Mangelbeseitigung durch Reparatur, Nachbesserung oder Instandsetzung zu wählen. Diese Haftung erstreckt sich nicht auf normale Abnutzung. Für Sonderanfertigungen nach Vorgaben des Kunden übernimmt die Gebr. Rettberg GmbH keinerlei Gewährleistung. Liegt ein Rechtsmangel vor, so ist die Gebr. Rettberg GmbH berechtigt, den Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise zu modifizieren, um den Rechtsmangel zu beseitigen. Schadenersatzansprüche statt der Leistung hat der Kunde nur, sofern eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Gebr. Rettberg GmbH vorliegt. Ist bei einem Rechtsmangel eine Modifizierung zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, sind sowohl der Kunde als auch die Gebr. Rettberg GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit die Gebr. Rettberg GmbH eine Haltbarkeitsgarantie übernimmt, hat der Kunde zu beweisen, dass der Sachmangel bei Gefahrübergang vorhanden war, es sei denn, dies ist für den Kunden im Einzelfall nicht zumutbar.
Im übrigen gelten für die Gewährleistung auch die unter „Haftung“ genannten Regelungen.
Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit von der Gebr. Rettberg GmbH übernommen wurde, haftet die Gebr. Rettberg GmbH unbeschränkt.

Haftung
Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch diese oder andere Mitarbeiter haftet die Gebr. Rettberg GmbH entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Für die Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch andere Mitarbeiter haftet die Gebr. Rettberg GmbH nicht. Die Gebr. Rettberg GmbH haftet nicht für vertragsuntypische und daher kaum vorhersehbare Schäden. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gilt dieses Gesetz uneingeschränkt. Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung und aus Folgeschäden, insbesondere aus solchen Schäden, die durch die von der Gebr. Rettberg GmbH gelieferte Ware beim Kunden oder bei Dritten durch Lagerung, Transport, Verarbeitung bzw. Weiterverarbeitung und Weiterveräußerung entstehen, sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Delikt bestehen nur für den Fall der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung. Dies gilt auch bei Handlungen von Verrichtungsgehilfen der Gebr. Rettberg GmbH. Die Gebr. Rettberg GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei Inbetriebnahme hat sich der Kunde vom einwandfreien Zustand der Ware zu überzeugen. Für die fach- und sachgerechte Benutzung der Ware ist der Kunde selbst verantwortlich. Ist Verschulden für einen Anspruch des Kunden Voraussetzung, so trifft den Kunden die Beweislast, es sei denn, das Gesetz regelt etwas anderes und die Beweislast ist zudem für den Kunden unzumutbar. Eingesandte Reparaturen kann die Gebr. Rettberg GmbH nur an Geräten der eigenen Fertigung vornehmen. Die Gebr. Rettberg GmbH wird Reparaturen mit größter Sorgfalt durchführen. Wegen der Eigenheiten des Werkstoffes Glas schließt die Gebr. Rettberg GmbH jedoch die Übernahme einer Garantie für das Gelingen der Reparatur aus. Solche Reparatur erfolgt ausdrücklich auf Gefahr des Einsenders. Für Schäden oder für Untergang der Reparatursache trifft die Gebr. Rettberg GmbH keine Haftung und keine Ersatzpflicht. Die Haftung für schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Mitarbeiter der Gebr. Rettberg GmbH und für Schäden an Gebäuden und Einrichtungen der Gebr. Rettberg GmbH aus der Bearbeitung von Reparaturen (z.B. durch Verunreinigungen oder unsachgemäß verpackte Glasbruchteile) trifft den Kunden.

Eigentumsvorbehalt
Die Gebr. Rettberg GmbH behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum unwiderrufbaren Eingang der vollständigen Zahlung vor und ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Forderungen, die die Gebr. Rettberg GmbH gegen den Kunden im Zusammenhang mit den Liefergegenständen nachträglich erwirbt. Hat die Gebr. Rettberg GmbH gegenüber dem Kunden noch weitere Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften, so besteht der Eigentumsvorbehalt so lange, bis auch diese Forderungen getilgt sind. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Liefergegenstände an Dritte in Höhe des zwischen der Gebr. Rettberg GmbH und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich gesetzlicher inländischer Umsatzsteuer bzw. vergleichbarer ausländischer Steuer) an die Gebr. Rettberg GmbH ab, und zwar unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung vor oder nach Bearbeitung der Vorbehaltsware erfolgt. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderungen gegenüber dem Dritten einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gebr. Rettberg GmbH nachkommt und das Insolvenzverfahren über sein Vermögen nicht eröffnet ist. Die Befugnis der Gebr. Rettberg GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Gebr. Rettberg GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und das Insolvenzverfahren über sein Vermögen nicht eröffnet ist. Ist dies jedoch der Fall, so kann die Gebr. Rettberg GmbH verlangen, dass der Kunde die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Be- und Verarbeitung erfolgt für die Gebr. Rettberg GmbH.
Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen, der Gebr. Rettberg GmbH nicht gehörenden Waren, erwirbt die Gebr. Rettberg GmbH das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von der Gebr. Rettberg GmbH gelieferten zu dem der anderen Waren zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Die Gebr. Rettberg GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Der Kunde darf die Liefergegenstände nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde der Gebr. Rettberg GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Gebr. Rettberg GmbH hinzuweisen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes oder Wiederbeschaffung der Waren oder der Liefergegenstände aufgewendet werden müssen. Der Kunde hat die Pflicht, die Waren bzw. Liefergegenstände während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes und solange der Kunde sie noch nicht im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkauft hat in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle von der Gebr. Rettberg GmbH vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich von der Gebr. Rettberg GmbH oder von einem für die Betreuung der Waren bzw. Liefergegenstände von der Gebr. Rettberg GmbH anerkannten Betrieb ausführen zu lassen. Außerdem hat der Kunde die Waren bzw. Liefergegenstände, solange er sie noch nicht im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkauft und den Besitz übergeben hat, als Eigentum der Gebr. Rettberg GmbH zu kennzeichnen.

Mitwirkungspflicht bei Beratungs-, Verwendungs- und Verarbeitungshinweisen
Die Gebr. Rettberg GmbH bittet um ausdrücklichen Hinweis, wenn der Kunde sein eigenes Verhalten an beratungs- und anwendungstechnischen Hinweisen orientiert, deren Auswirkungen für die Gebr. Rettberg GmbH nicht offensichtlich erkennbar sind. Die von der Gebr. Rettberg GmbH bzw. deren Mitarbeitern erteilten Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten von Produkten, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, haben jedoch unverbindlichen Charakter und erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Außenwirtschaftliche Bestimmungen
Die Gebr. Rettberg GmbH ist für die Einhaltung der deutschen Bestimmungen verantwortlich, soweit in Deutschland hergestellte Produkte exportiert werden. Die Beachtung und Durchführung der relevanten außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmung (z.B. Importlizenzen, Devisentransfergenehmigungen etc.) und sonstigen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetzen unterfällt ausschließlich dem Verantwortungsbereich des Kunden.

Ausfuhrbestimmungen
Der Käufer verpflichtet sich, die gültigen Exportbestimmungen Deutschlands, sowie der EU und US-Exportvorschriften bei der Ausfuhr von Waren einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Waren amerikanischen Ursprungs. Der Käufer hat diese Bestimmungen auch dann einzuhalten, wenn sich sein Gerichtssitz und oder die gelieferte Ware außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der vorerwähnten Exportbestimmungen befindet.

Schutzrechte
Für die von der Gebr. Rettberg GmbH bereitgestellten Erzeugnisse, Konstruktionen, Formen, Produktentwicklungen, Muster, Leistungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen (insbesondere, soweit sie geistiges Eigentum der Gebr. Rettberg GmbH beinhalten) behält sich die Gebr. Rettberg GmbH alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Angebote, Abbildungen, auch in schematischer Form und alle der Produktgestaltung dienenden Informationen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Gebr. Rettberg GmbH nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Auf Verlangen sind alle Unterlagen an die Gebr. Rettberg GmbH zurückzugeben.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass aufgrund seiner Anweisungen und Vorgaben bezüglich Formen, Farben, Ausführungen, Besonderheiten etc. von Waren (insbesondere anzufertigende Apparaturen) nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Der Kunde wird die Gebr. Rettberg GmbH gegenüber allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von vorgenannten gewerblichen Schutzrechten einschließlich aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten freistellen und auf Wunsch in einem etwaigen Rechtsstreit unterstützen.

Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in einem Jahr. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

Software
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright – Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Gebr. Rettberg GmbH zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei der Gebr. Rettberg GmbH bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowie Gerichtsstand ist Göttingen. Darüber hinaus ist die Gebr. Rettberg GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, vor anderen Gerichten als dem Gericht der Klage eine Wiederklage zu erheben oder vor anderen Gerichten als dem Gericht der Klage mit seiner Forderung gegen Klageforderung aufzurechnen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Sprache
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Gebr. Rettberg GmbH sind in deutscher Sprache abgefasst. Auch alle Belege (z.B. Auftragsbestätigungen, Lieferpapiere, Rechnungen, Zahlungsverkehr etc.) sind in deutscher Sprache abgefasst. In Zweifelsfällen ist der deutsche Text maßgeblich.

Zum Seitenanfang